Allgemeine Geschäftsbedingungen

TopReels, Max Roth, Milbertshofener Straße 18, 80807 München
(im Folgenden „TopReels“)

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von TopReels erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die TopReels mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn TopReels ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn TopReels auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) TopReels geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB) ein.

§ 2 Leistungen von TopReels / Mitwirkung des Kunden

(1) TopReels erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich Marketing. Kern ist der Aufbau und Betrieb eines auf die Marke des Kunden ausgerichteten, KI-gestützten Marketing-Systems („Marken-OS“). Dazu können insbesondere gehören: Strategie und Verkaufsargumente, Inhalte für Social Media, Newsletter und Blog, Ads (fertige Bild- und Videomotive), Landingpages und Referenzseiten, Recruiting-Inhalte sowie Automationen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Die Leistungen bestehen aus einem einmaligen Aufbau und einem laufenden Betrieb, die grundsätzlich separat voneinander vergütet werden. Videodrehs sind nicht Bestandteil der Leistungen, sofern nicht individuell vereinbart.

(3) TopReels setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein. Jedes Arbeitsergebnis wird vor der Übergabe an den Kunden von TopReels geprüft. Inhalte werden erst nach Freigabe durch den Kunden veröffentlicht.

(4) Das Marken-OS wird, soweit technisch möglich, in Accounts des Kunden eingerichtet. Kosten für Software, Tools, Lizenzen und Accounts Dritter trägt der Kunde, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

(5) TopReels erstellt Ads, schaltet diese jedoch nicht und steuert keine Werbebudgets. Das Schalten obliegt dem Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten. Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von TopReels enthalten und separat vom Kunden zu tragen.

(6) Der Kunde hat die Leistungserbringung von TopReels durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere die dafür erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge zur Verfügung stellen und Freigaben in angemessener Frist erteilen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von TopReels zur Verfügung stellen.

(7) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann TopReels aus diesem Grund seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

(8) In Bezug auf die Ausführung der zu erbringenden Leistungen steht TopReels ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(9) Weist der Kunde TopReels an, Leistungen zwischenzeitlich zu pausieren, oder ist eine Pausierung ohne Verschulden von TopReels notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von TopReels nicht.

(10) Der Kunde ist für die Rechtskonformität der von ihm freigegebenen Inhalte, insbesondere für Werbeaussagen, ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.

(11) Sollte die Verwendung von Bild-, Text- oder Filmmaterial des Kunden im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde TopReels sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

(12) Die bei TopReels gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(13) TopReels ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.

(14) Mit dem Kunden vereinbarte Termine sind verbindlich. TopReels ist berechtigt, dem Kunden etwaigen Mehraufwand für Nachholtermine beziehungsweise für geblockte, aber nicht in Anspruch genommene Termine separat zu berechnen. Insoweit gilt eine marktübliche Vergütung als vereinbart.

(15) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Beratungsleistungen von TopReels zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat- und Videoclients (z. B. Zoom).

(16) Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen von TopReels erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, sind diese separat nach einem von TopReels festzulegenden Stundensatz oder gemäß gesondertem Angebot zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.

§ 3 Abnahme und Freigabe

(1) Sofern TopReels für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, insbesondere im Rahmen des Aufbaus, gelten die nachstehenden Absätze 2 bis 5.

(2) TopReels kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) TopReels kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Die Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber TopReels nicht in Textform erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

(4) Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist TopReels berechtigt, diese zu beseitigen. TopReels ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen, vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.

(5) Der Aufbau gliedert sich in die im Angebot beschriebenen Phasen. Innerhalb jeder Phase hat der Kunde Anspruch auf drei kostenfreie Feedbackschleifen. Werden mehr Feedbackschleifen benötigt, regeln die Parteien die dafür zu zahlende Vergütung einvernehmlich.

(6) Im laufenden Betrieb legt TopReels dem Kunden Inhalte vor der Veröffentlichung zur Freigabe vor. Nicht freigegebene Inhalte werden nicht veröffentlicht.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen TopReels und dem Kunden erfolgt schriftlich oder in Textform.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von TopReels angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung für den Aufbau ist gemäß Angebot fällig. Die Vergütung für den laufenden Betrieb wird monatlich im Voraus fällig, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Eine TopReels erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde TopReels nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine Vorlage stellt TopReels auf Anfrage zur Verfügung.

(4) TopReels stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an TopReels zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Laufzeit, Kündigung, Übergabe

(1) Der Aufbau ist ein Projekt mit der im Angebot vereinbarten Dauer und Vergütung. Freie Kündigungsrechte des Kunden nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während des Aufbaus werden ausgeschlossen.

(2) Der laufende Betrieb beginnt nach Abschluss des Aufbaus und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

(6) Endet der Vertrag, übergibt TopReels dem Kunden innerhalb von 14 Tagen alle für ihn erstellten Dateien, soweit sie nicht bereits in Accounts des Kunden liegen. Dazu gehören insbesondere das Brand-Brain (Markenstimme, Kundenfälle, Zielkunde, No-Gos), die für den Kunden gebauten Vorlagen und Prompts, der Redaktionsplan, alle Inhalte und Creatives, die Landingpages sowie die Zugänge zu den Kanälen des Kunden. Die Übergabe der Dateien ist für den Kunden kostenfrei, sofern alle fälligen Rechnungen beglichen sind. Eine Schulung des Teams des Kunden wird auf Wunsch gesondert vergütet.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch TopReels beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei TopReels eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten und Zugänge bei TopReels vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält TopReels sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber TopReels in Verzug, ist TopReels berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. TopReels kann in diesem Fall die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

§ 8 Erfüllung

(1) TopReels wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. TopReels ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Auf Anforderung des Kunden wird TopReels innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen erteilen. Im laufenden Betrieb erhält der Kunde einen monatlichen Bericht.

(3) Ist TopReels gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von TopReels unberührt.

(4) TopReels schuldet die vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Bewerbungen oder Umsätzen.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber TopReels zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Inhalten, Creatives, Ads, Landingpages, dem Brand-Brain sowie den für ihn gebauten Vorlagen und Prompts, die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Übertragung auf Dritte.

(2) Absatz 1 gilt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die nach dem Vertrag geschuldete Vergütung für die jeweiligen Arbeitsergebnisse vollständig und fristgemäß entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, gehen die Nutzungsrechte vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate über.

(3) Allgemeines Know-how, Methoden sowie nicht kundenspezifische Werkzeuge und Vorlagen von TopReels verbleiben bei TopReels. Für Software, Tools und Inhalte Dritter (z. B. KI-Dienste, Stockmaterial) gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.

(4) TopReels darf den Kunden als Referenz nennen und die Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zeigen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 11 Haftung

(1) TopReels haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TopReels nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet TopReels nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform bzw. die Bestätigung von TopReels in Textform maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von TopReels. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von TopReels.

AGB Stand: 28.09.2026